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DEKOR EVENT

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB tritt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte mit Janik Hensen Dekor Event, Molkereistraße 8c, 47626 Kevelaer (nachfolgend „Dekor Event“ genannt) in Kraft. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde diese Bedingungen an, auch wenn seine AGB diesen Bedingungen entgegenstehen sollten. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge der Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Es gilt immer die jeweils neueste Fassung dieser AGB. Der Vertragspartner sollte sich vor Vertragsabschluss über den neuesten Stand der AGB erkundigen.

Aktuelle Version: Allgemeine Geschäftsbedingungen.pdf  (Stand: 16.12.2022)

§ 1 Allgemeines 

  1. Unternehmer im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ist eine natürliche oder juristische Person bzw. solche, die ein rechtsfähiges Einzelgewerbe führt, mit dem in Geschäftsbeziehung getreten wird, welcher in Ausübung einer gewerblichen oder Selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Verbraucher in diesem Sinne sind natürliche Personen, denen keine gewerbliche bzw. selbständige Tätigkeit zugeordnet werden kann.
  3. Kunden im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  4. Als Tag der Leistungsnutzung ist der Tag bestimmt, an dem der Vertrag zwischen beiden Vertragspartnern geschlossen wurde.
  5. Mündliche Absprachen müssen durch Dekor Event schriftlich bestätigt werde, sonst finden diese keine rechtliche Wirksamkeit. Abweichende, weitere Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnisnahme nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihnen wird vollständig oder teilweise schriftlich zugestimmt. Für fortlaufende Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden, gelten die Bedingungen auch dann, wenn nicht explizit bei jeder Auftragsbestätigung darauf hingewiesen wird, bzw. diese nicht beigelegt sind.
  6. Dekor Event wird ausschließlich durch Janik Hensen rechtswirksam vertreten. 
 
 § 2 Angebote, Unterlagen und Muster
 
  1. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von Dekor Event vom Besteller weder vervielfältigt, geändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zu Stande, sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an Dekor Event herauszugeben. Entsprechende digitale Unterlagen sind von allen Laufwerken und Speichermedien dauerhaft zu löschen.
  2. Legt Dekor Event vor Auftragserteilung Muster vor, so gelten diese als unverbindliche Prüf- bzw. Ansichtsmuster. Kommt eine Beauftragung nicht zustande, so können diese Muster dem Besteller zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt für angefallene Transport-, Versand- oder andere Nebenkosten. Die Muster bleiben bis zur endgültigen Zahlung Eigentum von Dekor Event.
 

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind, wenn nicht anders im Angebotstext genannt, freibleibend. An einen Auftrag sind wir erst gebunden, wenn er von uns schriftlich bestätigt worden ist oder wir mit der Auftragsausführung (Aufnahme von Vorbereitungshandlungen z.B. Bestellung von Waren etc.) beginnen.
  2. Alle Preise verstehen sich in Euro.
  3. Für eventuelle Preiserhöhungen, durch nicht von Dekor Event vertretbare Umstände, behalten wir uns eine Preisangleichung in Höhe der Mehrkosten vor. Die Auftragsbestätigung ist verbindlich und verpflichtet den Kunden die im Auftrag festgelegten Vereinbarungen mit Dekor Event zu erfüllen.
 

§ 4 Vorzeitige Vertragsbeendigung / Nicht-Abrufen der Leistung

  1. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages durch den Kunden vor Leistungserbringung) ist nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail, Fax, Brief).
  2. Bei Stornierung ist eine Ausfallpauschale in Höhe der folgenden Staffelung zu entrichten:
  • 25% der vereinbarten Summe bis 48 Tage vor Leistungsinanspruchnahme
  • 50% der vereinbarten Summe bis 28 Tage vor Leistungsinanspruchnahme
  • 100% der vereinbarten Summe bis 14 Tage vor Leistungsinanspruchnahme
  1. Wird seitens des Kunden eine Kündigung ausgesprochen, für welche kein von uns zu vertretenen Anlass gegeben ist, so bleibt der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu zahlen; gleiches gilt im Falle, dass der Kunde die Leistung nicht abruft bzw. die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung, jeweils nach angemessener Fristsetzung verhindert.
  2. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden oder einer Verschlechterung seiner Bonität ist Dekor Event zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages berechtigt. Dekor Event kann in einem solchen Fall die weitere Leistungserbringung auch von einer entsprechenden Vorauszahlung bzw. einer Sicherleistung abhängig machen.
  3. Ein Vertrag kann von beiden Parteien, abgesehen von den Regelungen in den Absätzen 1 – 4, nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
  4. Zugunsten Dekor Event gilt als wichtiger Grund insbesondere, wenn a. der Kunde Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht. b. der Kunde Ausführungen verlangt, die gegen geltendes Recht oder anerkannte Richtlinien bzw. Regeln der Technik verstoßen, oder eine Gefährdung begründen könnten, die nach Ansicht von Dekor Event nicht mit vertretbaren Mitteln auf ein akzeptables Maß reduzierbar und damit nicht hinnehmbar ist. c. ein Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus einem anderen Vertragsverhältnis derart in Verzug ist, dass eine Zahlung des Auftrages gefährdet erscheint. d. eine Täuschung durch beispielsweise Angabe von falschen Daten wie z.B. Name, oder Anschrift, vorliegt.
  5. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Dekor Event maßgeblich.
  6. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch, sofern der Vertragspartner nicht nachweist, dass Dekor Event einSchaden überhaupt nicht entstanden ist, oder dieser wesentlich geringer, als der entsprechende auf die Vergütung entfallende Abstandsbetrag
 

§ 5 Haftung

  1. Dekor Event kann bei Ausfall von Geräten oder Personal vor, nach oder während der Leistungsnutzung nicht haftbar gemacht werden, außer es kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Diese ist rechtskräftig nachzuweisen.
  2. Bei Ausfall von Geräten oder Personal ist Dekor Event verpflichtet geeigneten oder ähnlichen Ersatz für die angebotene Dienstleistung zu finden und entsprechend einzusetzen. Dabei ist der Sachverhalt auf Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
  3. Aus einem Ausfall, den Dekor Event nicht zu verantworten hat, kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz stellen. Rechtsansprüche Dritter können nur gegenüber dem Auftraggeber, nicht aber gegenüber Dekor Event geltend gemacht werden.
 

§ 6 Haftungsbeschränkung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Gegenüber Unternehmern haftet Dekor Event bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden oder anderer Dritter.
 

§ 7 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für jeden Verlust, Schaden und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes, soweit ihm Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Last fällt.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, für die Zeit der vertraglichen Inanspruchnahme der Leistung, eine Sachversicherung auf Zeitwert-Basis abzuschließen, welche den Leistungsgegenstand gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Schäden durch Vandalismus, Untergang, insbesondere durch Elementarschäden abdeckt. Die Kosten gehen hierbei zu Lasten des Kunden. Dekor Event ist berechtigt, die Leistungserbringung von einem entsprechenden Versicherungsnachweis abhängig zu machen.
 

§ 8 Mitwirkung / Leistungsort

  1. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Ort, an welchem die Leistung vertragsgemäß zu erbringen ist, entsprechende Eignung aufweist. Dies beinhaltet unter anderem auch die Stromversorgung und die ausreichende Anzahl und Beschaffenheit von Befestigungspunkten zum Errichten hängender Konstruktionen. Darüber hinaus ist es auch Aufgabe des Kunden ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen und/oder vergleichbare Auflagen von dritter Seite auf eigene Kosten einzuholen.
  2. Kann die Leistung am gewünschten Ort nur mit zusätzlichem Aufwand, welcher nicht Gegenstand des Vertrages ist, erbracht werden, so kann Dekor Event den zusätzlichen Aufwand dokumentieren und gegenüber dem Kunden berechnen.
  3. Der Kunde hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Dekor Event übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
  4. Die Verpflegung des Personals ist durch den Kunden sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von 25,- EUR pro Person und Tag berechnet.
  5. Wird für das Personal ein pauschaler Tagessatz festgesetzt, versteht sich dieser für einen Zeitraum bis max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit 1/10 des Tagessatzes zzgl. eines Überstundenzuschlags veranschlagt.
  6. Mit Ablauf einer evtl. fest vereinbarten Vertragslaufzeit und insoweit dann unberechtigter Weiternutzung durch den Kunden, tritt eine Vertragsverlängerung nicht ein. Gleichwohl schuldet der Kunde für die vertragswidrig genutzte Zeit eine Nutzungsentschädigung auf Basis der Preisgestaltung im Vertrag. Gleiches gilt, wenn der Kunde den Abbau bzw. die Entfernung des Leistungsgegenstandes behindert oder verhindert. Ein Zurückbehaltungsrecht diesbezüglich steht dem Kunden nicht zu, es sei denn, dieses kann aufgrund einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung begründet werden.
  7. In den Fällen der Ziffern 3 und 4 bleibt ein eventueller Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Kunden unberührt.
 

§ 9 Vermietung

  1. Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager von Dekor Event (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von Dekor Event (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, Dekor Event oder ein Dritter den Transport durchführt.
  2. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, gilt der bei Vertragsabschluss gültige Mietpreis von Dekor Event als vereinbart.
  3. Ist in Verträgen die Höhe des Entgelts für zusätzliche Dienstleistungen, wie z. B. Anlieferung, Montage und Betreuung durch Fachpersonal, nicht geregelt, gilt ein angemessenes Entgelt als vereinbart.
  4. Soweit nichts Anderweitiges vereinbart wurde, schuldet Dekor Event nicht den Transport der Mietgegenstände.
  5. Übernimmt Dekor Event den Transport der Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen Dekor Event und dem Kunden, kann Dekor Event den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten §§ 5, 6 dieses Vertrages.
  6. Lässt Dekor Event den Transport von einem Dritten durchführen, hat der Kunde vorrangig den Dritten für etwaige Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann zu diesem Zweck von dem Dritten Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in dem Dekor Event dem Kunden gegenüber gemäß §§ 5, 6 dieses Vertrages zur Haftung verpflichtet ist.
  7. Dem Kunden trifft die Obliegenheit, nach Übernahme des Vertragsgegenstandes, diesen zu prüfen und erkennbare Mängel sofort, vornehmlich schriftlich, gegenüber Dekor Event anzuzeigen. Gleiches gilt für Mängel, welche im Laufe des Vertragsverhältnisses auftreten. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mängelanzeige, so kann er deswegen weder die Gegenleistung mindern, noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  8. Der Mieter hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
  9. Dekor Event behält sich vor, das angemietete Equipment nach Rückgabe, bis zu 48h später auf Mängel zu überprüfen. Wird ein Defekt festgestellt, wird dieser dem Mieter mitgeteilt und in Rechnung gestellt. Bei Verlust oder Diebstahl eines oder mehrerer Mietgegenstände haftet der Mieter in vollem Umfang. Nicht zurückgegebenes Material aus einer Vermietung wird dem Mieter zu dem aktuellen Neuwert berechnet.
  10. Bei einer Mietdauer über 8 Tage ist Dekor Event berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  11. Wenn die Mietzeit mehr als 3 Monate beträgt (langfristig vermietete Gegenstände) gelten nachfolgende Bestimmungen ergänzend: a) Der Vertragspartner ist für die Instandhaltung und/oder Instandsetzung der Mietgegenstände während der gesamten Mietzeit verpflichtet. b) In dem Zeitraum anstehende technische Überprüfung und/oder Wartungen hat der Auftraggeber auf eigene Kosten zu veranlassen.
  12. Werden die Mietgegenstände ohne die in Ziffer 8 a) und b) geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben zurückgeliefert, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Überprüfungs- und Wartungsleistungen in Rechnung zu stellen.
 

§ 10 Verkauf von Neu- und Gebrauchtware

  1. Die verkaufte Ware bleibt im Eigentum von Dekor Event bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung von Dekor Event.
  2. Dekor Event behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller Dekor Event aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Soweit nichts anderes individuell vereinbart worden ist, ist dem Käufer eine Veräußerung der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises an Dekor Event nicht gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an Dekor Event ab, unabhängig davon, ob der Käufer die Kaufsache im gewöhnlichen Geschäftsgang aufgrund einer individuellen Vereinbarung vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises weiterveräußern darf oder die Kaufsache unter Verstoß gegen das Veräußerungsverbot vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises verkauft. Die Abtretung nimmt Dekor Event hiermit an. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung. Auf Verlangen von Dekor Event hat der Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen sowie Dekor Event auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen.
  3. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers, es sei denn, es wird eine anderslautende Vereinbarung getroffen. Versicherungen gegen Schäden und Verlust werden von Dekor Event auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
  4. Die Wahl der Versandart bleibt Dekor Event überlassen.
  5. Dekor Event ist im Falle ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Dekor Event leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird. Bei Neuware gelten die §§ 377, 378 HGB mit der Maßgabe, dass die Rüge innerhalb von 2 Tagen zu erfolgen hat.
  7. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsrechte des Käufers beträgt 1 Jahr, außer es handelt sich um Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bzw. des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt ab Ablieferung der Ware bzw. mit Übergabe an das Versandunternehmen.
  8. Bei Neuware erfolgen alle Angaben von Dekor Event über Eignung, Verarbeitung und Anwendung, technische Beratung und sonstigen Angaben nach bestem Gewissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
  9. Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind bei Neuware zunächst nach Wahl von Dekor Event auf Ersatzlieferung und Nachbesserung beschränkt.
  10. Es obliegt Dekor Event, entweder nachzubessern oder eine Ersatzlieferung zu veranlassen. Beanstandete Ware darf nur mit Einverständnis von Dekor Event zurückgesandt werden. Nach Fehlschlagen einer dem Käufer zumutbaren Anzahl von Nachbesserungsversuchen stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Herabsetzung des Preises und Rückgängigmachung des Vertrages. Der vorstehende Satz gilt nicht, falls Dekor Event die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder unzumutbar verzögert, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte sofort zu.
  11. Nach Fehlschlagen der Nachlieferung oder Nachbesserung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises und Rückgängigmachung des Vertrages. Beanstandete Ware darf nur mit Einverständnis von Dekor Event zurückgesandt werden.
  12. Der Verkauf von Gebrauchtware erfolgt unter Ausschluss sämtlicher Sachmängelansprüche. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche nach § 6 dieses Vertrages. Der Ausschluss gilt nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels durch Dekor Event.
 

§ 11 Zahlung

  1. Alle Leistungen sind in Euro berechnet.
  2. Falls nicht anders mit dem Kunden vereinbart, hat die Zahlung ohne jegliche Abzüge, unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.
  3. Als Zahlungsmittel wird die Überweisung akzeptiert.
 

§ 12 Leistungsstörung

  1. Sollte der Kunde, die mit Dekor Event vereinbarten Bedingungen nicht erfüllen, so behält sich Dekor Event das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und eine Pauschale von 30% des Auftragswertes als Schadenersatz zu verlangen.
  2. Sollte, für eine bereits erfüllte Leistung durch Dekor Event, die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, so werden nach Verstreichen eine nachgesetzten Frist Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredit geltend gemacht.
  3. Für jeden Fall der Mahnung können wir pauschal eine Mahngebühr in Höhe von 5,00€ verlangen.
 

§ 13 Bedingungen bei Gestellung von Beschallungsanlagen

  1. Die Regelungen der DIN 15750 und DIN 15905-05 sind zusätzlicher Vertragsbestandteil. Die von Dekor Event gestellten Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15905-05 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Wenn der Kunde nicht Veranstalter ist, verpflichtet er sich hiermit, den Veranstalter hierüber zu informieren.
  2. Es gehört weder zu den Haupt- noch zu den Nebenleistungspflichten von Dekor Event, den Kunden über die rechtlichen Grenzen und Anforderungen im Hinblick auf Lärmimmissionen zu informieren oder den Kunden in diesen Fragen zu beraten, soweit nichts Abweichendes im Auftrag geregelt ist. Ungeachtet dessen weist Dekor Event darauf hin, dass diverse vor Lärmimmissionen schützende Vorschriften zu beachten sind. Im Übrigen wird sich Dekor Event an etwaige diesbezügliche Anweisungen des Kunden halten.
 

§ 14 Nutzungsrechte audiovisueller Medien

  1. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Freiheit, der von, uns auf Weisung des Kunden
    gefertigten, vom Kunden überlassenen oder im Zusammenwirken mit dem Kunden hergestellten audio-visuellen Programme, Video- und Tonaufzeichnungen, schriftlichen oder bildlichen Darstellungen, Fotografien oder sonstigen Werke von Rechten Dritter. Werden derartige Rechte von Dritten gegen uns geltend gemacht, ist der Kunde verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter einschließlich erforderlicher Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.
  2. Die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten, an von uns hergestellten Werken, setzt eine vorherige Genehmigung unsererseits voraus. Wir halten uns das Recht einer gesondert zu vereinbarender, angemessener Vergütung im Sinne des § 32 UrhG vor.
  3. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, audio-visuelle Produkte des
    Kunden, an deren Herstellung wir mitgewirkt, der die wir im Rahmen des Auftrages hergestellt haben, kostenfrei zur Eigenwerbung zu verwenden und/oder öffentlich aufzuführen. Dem zur Erstellung erforderlichen Personal werden die notwendigen Berechtigungen erteilt.
 

§ 15 Datenschutz gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Genauere Informationen zum Datenschutz entnehmen sie Bitte unserer Datenschutzerklärung.
Diese erhalten sie auf Nachfrage oder unter: www.dekor-event.de/impressum#datenschutz

§ 16 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mit Dekor Event ist Geldern. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, bzw. der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung innerhalb der AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nicht berührt. Es gilt dann die zulässige, dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung nächstkommende wirksame Regelung als vereinbart.

Janik Hensen
Dekor Event

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